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VAP 2.2 StAV§ 4 Auswahl
Stand: 26.08.2026
Über die Teilnahme am Auswahlverfahren sowie die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium auf Grund der Bewerbungsunterlagen und des Gesamteindrucks der Persönlichkeit der Bewerberinnen und der Bewerber. Die Auswahlmethode bestimmt das Ministerium unter Berücksichtigung der in Wissenschaft und Praxis sich fortentwickelnden Erkenntnisse über Personalauswahlverfahren. Die Auswahl der Bewerberinnen und der Bewerber soll die zukünftigen Einsatzgebiete in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung berücksichtigen. Wesentliche Auswahlkriterien sind die Eigenmotivation, die Sozialkompetenz, die Führungskompetenz, die lösungsorientierte Handlungsfähigkeit, das Verantwortungsbewusstsein und die Fachkompetenz. Berufserfahrungen sind wünschenswert. Die Auswahlmethode muss für Bewerberinnen und Bewerber desselben Zulassungstermins gleich sein.