Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von …§ 22 Prüfungszeugnis und Meisterbrief
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/22#abs-1 (1) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe auszustellen.
Im Fall der Freistellung gemäß § 23 sind der Ort, das Datum sowie die Bezeichnung der Prüfung und des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/22#abs-2 (2) Auf Antrag erhält die Geprüfte Meisterin/der Geprüfte Meister für Bäderbetriebe eine Urkunde in Form eines Meisterbriefes mit persönlichen Daten und erworbenen Qualifikationen gemäß vorgegebenem Text der Anlage 3 der Verordnung.