Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland

Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der …

§ 3 Gebühren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30075/3#abs-1 (1) Im Verfahren der Anerkennung wird

1. für die Abnahme der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 175,00 €

2. für die Wiederholungsprüfung (§ 24 Prüfungsordnung) eine weitere Gebühr in Höhe von 175,00 € und

3. für die Entscheidung über einen Widerspruch bei teilweiser Stattgabe eine Gebühr in Höhe von 5,00 € und bei Zurückweisung eine Gebühr von 15 € erhoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30075/3#abs-2 (2) Wurde der/die Prüfungsteilnehmer/in gemäß § 10 Prüfungsverordnung von der Prüfung befreit, entsteht für die Ausfertigung eines Zeugnisses (§ 22 Abs. 3 Prüfungsordnung) eine Gebühr in Höhe von 50,00 €.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30075/3#abs-3 (3) Für die Ausstellung einer Zweitausfertigung der in § 22 Prüfungsordnung bezeichneten Urkunden wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

§ 2 § 4