Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland
Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Durchführung der …§ 2 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin
Stand: 26.08.2026
Die Gebühr entsteht
1. zu Lasten desjenigen/derjenigen, der/die die gebührenpflichtige Amtshandlung veranlasst hat
sowie
2. in gesamtschuldnerischer Haftung zu Lasten desjenigen/derjenigen, der/die durch die schriftliche Übernahmeanzeige oder durch Gesetz zur Übernahme der Gebührenschuld verpflichtet ist.