Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und …§ 3
Stand: 26.08.2026
Änderungen dieses Abkommens bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Länder.