Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die …

§ 5 Informationsaustausch

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Bund und die Länder informieren sich möglichst frühzeitig über beabsichtigte Vorhaben zur Einrichtung und Entwicklung informationstechnischer Systeme, um eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Abschnitt III

Schlussbestimmungen

§ 4 § 6