Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die …

§ 4 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der IT-Planungsrat nimmt die Aufgaben des Koordinierungsgremiums nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 91c Absatz 4 Grundgesetz ergangenen Bundesgesetzes wahr.

§ 3 § 5