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VAP 2.1 StAVTeil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand: 02.09.2026
Für Teil 1 VAP 2.1 StAV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.