Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WBVO-Pflege-NRW
WBVO-Pflege-NRW§ 35 Dauer und Schwerpunkte der theoretischen und praktischen Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten, davon 160 Stunden für 2 Wahlpflichtmodule. Die praktische Weiterbildung umfasst unter Anleitung mindestens 1 200 Stunden à 60 Minuten, davon mindestens 560 Stunden als projektbezogener Praxiseinsatz im entsendenden Arbeitsfeld einschließlich der Durchführung eines Projektes, 160 Stunden im ersten Wahlpflichtbereich der theoretischen Weiterbildung, 160 Stunden im zweiten Wahlpflichtbereich der theoretischen Weiterbildung, 160 Stunden in einem frei gewählten Arbeitsfeld der psychiatrischen Versorgung, ein Erkundungseinsatz von 160 Stunden in einem Bereich der psychiatrischen Versorgung sowie weiteren praktischen Einsätzen in der psychiatrischen Pflege. Die Einsatzorte sind so zu wählen, dass der Einsatzbereich entweder im stationären oder teilstationären oder ambulanten/komplementären Bereich berücksichtigt wird. Die Wahlpflichtbereiche entsprechen den Wahlpflichtmodulen in der theoretischen Weiterbildung. Zuzüglich zu den Stunden der theoretischen und praktischen Weiterbildung nach den Sätzen 1 und 2 sind die Modulprüfungen nach § 8 durchzuführen.