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Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der …

§ 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet im Einvernehmen mit dem Innenministerium der Landesregierung erstmalig zum 28. Dezember 2012 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrung mit dieser Zuständigkeitsregelung.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Ministerin

für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Der Innenminister

Der Minister

für Generationen, Familie,

Frauen und Integration

Der Minister

für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

§ 1