Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus …Art 11
Stand: 26.08.2026
Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde der vertragschließenden Länder bei dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt ist. Die Hessische Staatskanzlei teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Für das Land Baden-Württemberg:
Der Minister der Justiz
Für das Land Berlin:
Die Senatorin für Justiz
Für die Freie Hansestadt Bremen:
Der Senator für Justiz und Verfassung
Für das Land Hessen:
Der Minister der Justiz, für Integration und Europa
Für das Land Niedersachsen:
Der Justizminister
Für das Land Rheinland-Pfalz:
Der Minister der Justiz
Für den Freistaat Sachsen:
Der Staatsminister der Justiz
Für das Land Schleswig-Holstein:
Der Minister für Justiz, Arbeit und Europa
Für den Freistaat Bayern:
Die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Für das Land Brandenburg:
Die Ministerin der Justiz
Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Der Präses der Justizbehörde
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Die Justizministerin
Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Die Justizministerin
Für das Saarland:
Der Minister für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Für das Land Sachsen-Anhalt:
Die Ministerin der Justiz
Für den Freistaat Thüringen:
Die Justizministerin