Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über …§ 3
Stand: 26.08.2026
Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert.