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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert.

§ 2 § 4