Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / obsolet
obsolet§ 61 Notifizierung
Stand: 26.08.2026
Änderungen dieses Abschnittes unterliegen der Notifizierungspflicht gemäß der Richtlinie98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften.
VII. Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften