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Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz -ZTFoG§ 4 Kreditermächtigung
Stand: 26.08.2026
Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Namen und für Rechnung des Sondervermögens zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 712 000 000 Euro aufzunehmen.