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Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 26. Februar 2009

Die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat am 26. Februar 2009 aufgrund der §§ 6 Absatz 1, 7 Absatz 1 d und 23 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) in Verbindung mit § 107 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644), folgende Satzung beschlossen:

Präambel

Die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde (im folgenden: Betriebe) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bilden zusammen mit den LWL-Kliniken und der LWL-Abteilung Krankenhäuser und Gesundheitswesen den LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen. Als Teil des LWL profitiert der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen von dessen kommunaler Stärke und zentraler gesellschaftlicher Ausgleichsfunktion für die Region.

Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen steht für das Ziel, für die Menschen in Westfalen- Lippe eine qualitativ hochwertige und regional gleichwertige, gemeindenahe und differenzierte Versorgung mit psychiatrischer ambulanter, teilstationärer und stationärer Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Förderung und Pflege zu gewährleisten.

Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen sorgt für Leistungstransparenz, bündelt Synergiepotentiale, stellt den Know-how-Transfer sicher und garantiert damit ein gleichmäßig hohes Qualitätsniveau in seinen Betrieben. Er ermöglicht eine abgestimmte Leistungsangebotsentwicklung, einschließlich der notwendigen Differenzierungen und Spezialisierungen. Dem Wissensaustausch und der partnerschaftlichen, einrichtungsübergreifenden Zusammenarbeit kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

Diese Idee des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen nach innen zu leben und nach außen als Qualitätsmarke regional weiter zu profilieren, ist eine wesentliche Aufgabe seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu arbeiten die Betriebe des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen auf der Grundlage entsprechender Trägervorgaben zusammen.

1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1