Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …§ 2 Rechtsgrundlage
Stand: 26.08.2026
Die Betriebe des LWL werden nach der Landschaftsverbandsordnung, der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und dieser Satzung als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt.