Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW) 1

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz …

§ 9 Geodateninfrastruktur und Geoportal

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29847/9#abs-1 (1) Metadaten, Geodaten, Geodatendienste und Netzdienste werden für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen als Bestandteile der nationalen Geodateninfrastruktur über ein elektronisches Netzwerk verknüpft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29847/9#abs-2 (2) Das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium richtet für den Zugang zum elektronischen Netzwerk nach Absatz 1 ein Geoportal ein.

§ 8 § 10