Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen
Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in …§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Der Innenminister