Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz zur Auflösung des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems

Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 20. März 2008

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 2008 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung der Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz zur Auflösung des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß der Protokollerklärung zu der Vereinbarung gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 23. September 2008

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen R ü t t g e r s

Vereinbarung

Zwischen den Ländern

Hessen,

vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen,

Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Finanzminister,

Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,

und dem Land

Rheinland-Pfalz

vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz,

wird Folgendes vereinbart:

§ 1