Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz zur Auflösung des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems
Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. März 2008
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 2008 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung der Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz zur Auflösung des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß der Protokollerklärung zu der Vereinbarung gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 23. September 2008
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
Vereinbarung
Zwischen den Ländern
Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen,
Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Finanzminister,
Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
und dem Land
Rheinland-Pfalz
vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz,
wird Folgendes vereinbart: