Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Soweit die gemeinsame zuständige Behörde im Gebiet des anderen Landes hoheitlich tätig wird, hat sie im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg das Recht des anderen Landes anzuwenden.

§ 1 § 3