Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsdienstleistung

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsberatung vom 15. April 1969 (GV. NRW. S. 205) außer Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Justizministerin

§ 1