Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsdienstleistung
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsberatung vom 15. April 1969 (GV. NRW. S. 205) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Justizministerin