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Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …

§ 6 Aufgaben der Untersuchungsanstalt

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Über die in § 4 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes bestimmten Aufgaben hinaus wird der Untersuchungsanstalt die Durchführung vergleichbarer Aufgaben auf dem Gebiet des Gentechnikrechts, der Strahlenschutzvorsorge, der Textilkennzeichnung und der Untersuchung von Tierarzneimitteln, mit Ausnahme der Untersuchung von Fertigarzneimitteln, übertragen.

§ 5 § 7