Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt
AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt1. Abschnitt 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Stand: 26.08.2026
Für 1. Abschnitt AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.