Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. Dezember 2006
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages wird gemäß § 14 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2006
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
Staatsvertrag
über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges
für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen
Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Das Land Baden-Württemberg,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
das Land Sachsen-Anhalt und
das Land Schleswig-Holstein,
- nachfolgend „Länder“ genannt -
schließen folgenden Staatsvertrag:
Die vertragsschließenden Länder richten aufgrund der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einen gemeinsamen Studiengang für den Amtsanwaltsdienst ein und errichten für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung ein Gemeinsames Prüfungsamt. Hierzu treffen sie die folgenden besonderen Vereinbarungen:
Teil 1
Gemeinsamer Studiengang