Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Einrichtung und Durchführung des in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Länder für den Amtsanwaltsdienst vorgesehenen gemeinsamen Studienganges und stellt hierzu insbesondere die erforderlichen Lehrmittel und Räumlichkeiten zur Verfügung.

§ 2