Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und nach dem Bundeskindergeldgesetz
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und …§ 4
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29255/4#abs-1 (1) Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29255/4#abs-2 (2) Das für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration