Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Bekanntmachung des Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 8. Februar 2006
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2006 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 8. Februar 2006
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
Abkommen
zur Änderung des Abkommens über die einheitliche
Ausbildung der Anwärter für den höheren
Polizeivollzugsdienst und über die
Polizei-Führungsakademie
Die Bundesrepublik Deutschland,
das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
schließen als Träger der Deutschen Hochschule der Polizei (im Folgenden „Träger“ genannt) vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen.