Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Bekanntmachung des Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 8. Februar 2006

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2006 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 8. Februar 2006

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen R ü t t g e r s

Abkommen

zur Änderung des Abkommens über die einheitliche

Ausbildung der Anwärter für den höheren

Polizeivollzugsdienst und über die

Polizei-Führungsakademie

Die Bundesrepublik Deutschland,

das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein,

der Freistaat Thüringen

schließen als Träger der Deutschen Hochschule der Polizei (im Folgenden „Träger“ genannt) vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen.