Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein Stollen „Hohe Aussicht“, Schacht „Henriette“, Verbandsgemeinde Kirchen, Kreis Altenkirchen, sowie der Stollen „Freudenzeche“, „Bergsegen“, „Beerberg“ und den Quellsammelschächten „Dreiborntal 1 – 4“, Stadt Siegen
Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung des vorgenannten Wasserschutzgebietes im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen, Kreis Altenkirchen, und im Bereich der Stadt Siegen, Regierungsbezirk Arnsberg, ist die Bezirksregierung Arnsberg. Diese handelt unter Anwendung des in Rheinland-Pfalz geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Rheinland-Pfalz erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.