Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem Mittellandkanal und auf der Weser
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. April 2005
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 20. April 2005 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem Mittellandkanal und auf der Weser zugestimmt.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 26. April 2005
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Peer S t e i n b r ü c k
Verwaltungsabkommen
zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben
auf dem Mittellandkanal und auf der Weser
Das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Inneres und Sport,
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Innenminister,
schließen folgendes Verwaltungsabkommen: