Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem Mittellandkanal und auf der Weser

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 26. April 2005

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 20. April 2005 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem Mittellandkanal und auf der Weser zugestimmt.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 26. April 2005

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Peer S t e i n b r ü c k

Verwaltungsabkommen

zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben

auf dem Mittellandkanal und auf der Weser

Das Land Niedersachsen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Inneres und Sport,

und

das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Innenminister,

schließen folgendes Verwaltungsabkommen:

Art 1