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Zweites bis Fünftes Gesetz zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-WestfalenVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 5. April 2005
Redaktioneller Hinweis:
Sämtliche Änderungen des Zweiten bis Vierten Befristungsgesetzes sind in die elektronische SGV. NRW. eingepflegt worden.
Beim Fünften Befristungsgesetz sind die Artikel 1 bis 121 ebenfalls eingearbeitet. Der Inhalt der Artikel 122, 123 und 124 wird nachfolgend wiedergegeben: