Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweites bis Fünftes Gesetz zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen

Zweites bis Fünftes Gesetz zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 5. April 2005

Redaktioneller Hinweis:

Sämtliche Änderungen des Zweiten bis Vierten Befristungsgesetzes sind in die elektronische SGV. NRW. eingepflegt worden.

Beim Fünften Befristungsgesetz sind die Artikel 1 bis 121 ebenfalls eingearbeitet. Der Inhalt der Artikel 122, 123 und 124 wird nachfolgend wiedergegeben:

Art 122