Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen
Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den GrundamtsbezeichnungenArt 2
Stand: 26.08.2026
Diese Anordnung tritt am 14. September 1992 in Kraft.
Der Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen