Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 132 Auftragsangelegenheiten
Stand: 26.08.2026
Bis zum Erlaß neuer Vorschriften sind die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragenen staatlichen Angelegenheiten (Auftragsangelegenheiten) nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 132 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG NRW, 16.12.2009 – L 10 SB 39/09Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - Sachliche Zuständigkeit für den Widerspruchsbescheid - Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung - Einordnung als Selbstverwaltungsangelegenheit - Folgen der sachlichen Unzuständigkeit - Erforderlichkeit eines erneuten Vorverfahrens - Voraussetzungen der Zuerkennung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- VG Düsseldorf, 02.12.2005 – 1 K 2396/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.