Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DVO VIVBVEG
DVO VIVBVEG§ 7a Durchführung der freien Unterschriftensammlung
Stand: 26.08.2026
Für § 7a DVO VIVBVEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.