Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung
Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung§ 3 Durchführungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Der Kassenausschuss kann Durchführungsvorschriften als Anhang zur Satzung beschließen (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8).