Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der Flussgebietseinheit Ems

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer …

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/1#abs-1 (1) Die Entscheidungs-, Koordinierungs- und Abstimmungsaufgaben beziehen sich auf die im Hoheitsgebiet der Länder liegenden Teile der internationalen Flussgebietseinheit Ems - nachfolgend FGE Ems (d) genannt - einschließlich der von den Ländern nach Maßgabe des § 1b Abs. 3 WHG zugeordneten Einzugsgebiete und Grundwasserkörper.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/1#abs-2 (2) Die FGE Ems (d) setzt sich aus folgenden, nach hydrologischen Gesichtspunkten gebildeten Bearbeitungsgebieten/Koordinationsräumen zusammen:

1. Ems/Quelle

2. Ems/Große Aa

3. Hase

4. Ems/Nordradde

5. Leda-Jümme

6. Untere Ems

§ 2