Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der Flussgebietseinheit Ems
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer …§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/1#abs-1 (1) Die Entscheidungs-, Koordinierungs- und Abstimmungsaufgaben beziehen sich auf die im Hoheitsgebiet der Länder liegenden Teile der internationalen Flussgebietseinheit Ems - nachfolgend FGE Ems (d) genannt - einschließlich der von den Ländern nach Maßgabe des § 1b Abs. 3 WHG zugeordneten Einzugsgebiete und Grundwasserkörper.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/1#abs-2 (2) Die FGE Ems (d) setzt sich aus folgenden, nach hydrologischen Gesichtspunkten gebildeten Bearbeitungsgebieten/Koordinationsräumen zusammen:
1. Ems/Quelle
2. Ems/Große Aa
3. Hase
4. Ems/Nordradde
5. Leda-Jümme
6. Untere Ems