Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SU-BodAV NRW
SU-BodAV NRW§ 17 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein - Westfalen
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Änderungsverlauf
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14.11.2015 in Kraft
zuletzt geändert (neu gefasst) durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 728), in Kraft getreten am 14. November 2015
GV. NRW. 2015 S. 728
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30.03.2005 Ausfertigung
§ 11 (alt) umbenannt in § 17 und neu gefasst durch VO v. 30.3.2005 (GV. NRW. S. 448)
GV. NRW. 2005 S. 448
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