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LMG NRW

§ 8 Zulassungsbescheid

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/8#abs-1 (1) Die Zulassung wird durch schriftlichen Bescheid der LfM für die Programmart, die Programmkategorie und das Sendegebiet erteilt. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, wird die Zulassung unbefristet erteilt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/8#abs-2 (2) Die Zulassung ist nicht übertragbar.

§ 7 § 9