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LMG NRW§ 8 Zulassungsbescheid
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/8#abs-1 (1) Die Zulassung wird durch schriftlichen Bescheid der LfM für die Programmart, die Programmkategorie und das Sendegebiet erteilt. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, wird die Zulassung unbefristet erteilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28223/8#abs-2 (2) Die Zulassung ist nicht übertragbar.