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LMG NRW§ 101 Inkompatibilität
Stand: 26.08.2026
Außer in den Fällen des § 91 ist vom Amt der Direktorin oder des Direktors ausgeschlossen, wer den Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen hat, nicht unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann oder Mitglied der Medienkommission ist.