Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 14. Februar 2002
Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben am 13. Dezember 2001 / 14. Januar 2002 das Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 14. Februar 2002
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
Verwaltungsabkommen
zwischen
den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
auf Bundesautobahnen
Das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern und für Sport, und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Innenminister,
schließen folgendes Verwaltungsabkommen: