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Volltext NW_28182 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 14. Februar 2002

Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben am 13. Dezember 2001 / 14. Januar 2002 das Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 14. Februar 2002

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

Verwaltungsabkommen

zwischen

den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben

auf Bundesautobahnen

Das Land Rheinland-Pfalz,

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern und für Sport, und

das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Innenminister,

schließen folgendes Verwaltungsabkommen: