Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und …§ 3
Stand: 26.08.2026
Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten
- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Rheinland-Pfalz die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts, insbesondere das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesrechts, insbesondere das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.