Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Rheinland-Pfalz die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts, insbesondere das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesrechts, insbesondere das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

§ 2 § 4