Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28181/1#abs-1 (1) Auf der Bundesautobahn A 44 Dortmund - Kassel zwischen der Landesgrenze Hessen / Nordrhein-Westfalen (bei km 43, 2) und der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen / Hessen (bei km 38, 4) einschließlich der Zu- und Ausfahrten an der Anschlussstelle Warburg werden im Bereich beider Richtungsfahrbahnen die polizeilichen Aufgaben von der Polizei des Landes Hessen wahrgenommen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28181/1#abs-2 (2) Auf den Bundesautobahnen

- A 44 Dortmund - Kassel zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen / Hessen (bei km 52,6) und der Anschlussstelle Diemelstadt (bei km 48,8) einschließlich der Ausfahrt aus Richtung Dortmund sowie der Zufahrt in Richtung Dortmund,

- A 45 Dortmund - Gießen zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen / Hessen (bei km 122, 8) und der Anschlussstelle Haiger-Burbach (bei km 126,5) einschließlich der Ausfahrt aus Richtung Dortmund sowie der Zufahrt in Richtung Dortmund

werden im Bereich beider Richtungsfahrbahnen die polizeilichen Aufgaben von der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen.

§ 2