Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § …

Art 3 Unterstützung der Zentralen Koordinierungsstelle durch die Länder

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder unterstützen die Zentrale Koordinierungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 2. Sie übermitteln die ihnen vorliegenden Erkenntnisse unmittelbar der Zentralen Koordinierungsstelle.

Art 2 Art 4