Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVerbO
LVerbO§ 1 Mitgliedskörperschaften
Stand: 26.08.2026
Die zum Land Nordrhein-Westfalen gehörenden Kreise und kreisfreien Städte der früheren Rheinprovinz bilden den Landschaftsverband Rheinland, die Kreise und kreisfreien Städte der früheren Provinz Westfalen und des früheren Landes Lippe den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.