Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen
Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei …Art 9
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28101/9#abs-1 (1) Das Abkommen gilt für die Dauer von 5 Jahren vom Inkrafttreten an und verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von 1 Jahr zum Ende eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung ist allen anderen Beteiligten gegenüber schriftlich zu erklären. Die Kündigung durch ein Land läßt die Gültigkeit des Abkommens zwischen den anderen Ländern unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28101/9#abs-2 (2) Das Abkommen tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft. Es ist von den beteiligten Ländern zu bestätigen. Sind bis zum Ablauf des 30. September 1998 dem Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz nicht alle von den beteiligten Ländern ausgefertigten Bestätigungsurkunden zugegangen, so tritt dieses Abkommen unter den beteiligten Ländern in Kraft, deren Urkunden bereits zugegangen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28101/9#abs-3 (3) Für jedes beteiligte Land, dessen Bestätigungsurkunde zu dem nach Absatz 2 maßgeblichen Zeitpunkt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz nicht zugegangen ist, wird der Beitritt zu dem Abkommen mit Zugang dieser Urkunde wirksam.
Für das Land Baden-Württemberg
Der Innenminister
28.8.1998 Schäuble
Für den Freistaat Bayern
Der Staatsminister des Innern
29.9.1998 Beckstein
Für das Land Berlin
Der Senator für Inneres
20.5.1998 Schönbohm
Für das Land Brandenburg
Das Ministerium des Innern
Minister des Innern
18.2.1999 Ziel
Für die Freie und Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres
Borttscheller
Für den Senat der Freien
und Hansestadt Hamburg
12.4.2000 Wrocklage
Für das Land Hessen
Der Minister des Innern und für
Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
24.6.1998 Bökel
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Der Innenminister des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
30.9.1999 Dr. Timm
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten
Niedersächsisches Innenministerium
10.6.1998 Glogowski, Minister
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Inneres und Justiz
3.8.1998 Dr. Fritz Behrens
Für das Land Rheinland-Pfalz
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Staatsminister des Innern und für Sport
29.3.1999 Zuber
Für das Saarland
Namens des Ministerpräsidenten
Minister des Innern
3.2.1999 Läpple
Freistaat Sachsen
Der Staatsminister des Innern
15.5.1998 Hardraht
Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten
Des Landes Sachsen-Anhalt
Der Minister des Innern
des Landes Sachsen-Anhalt
5.10.1998 Dr. Püchel
Für das Land Schleswig-Holstein
Für die Ministerpräsidentin
Der Innenminister
Wienholtz
Für den Freistaat Thüringen
Der Thüringer Innenminister
28.4.1998 Dr. Dewes