Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Träger
Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung von Aufgaben der …§ 1 Interkommunaler Vermögensübergang
Stand: 26.08.2026
Soweit Aufgaben der Landschaftsverbände auf andere kommunale Körperschaften übergehen, geht das zur Aufgabenerfüllung erforderliche bzw. bestimmte Vermögen auf den neuen Aufgabenträger über. Die Beteiligten können einvernehmlich Regelungen über einen angemessenen finanziellen Ausgleich treffen.