Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung
Gesetz zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im …§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.