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Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Innerhalb des durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Rahmens sind die Hochschulen frei und aufgefordert, bei der Ausgestaltung des Zusatzstudiengangs "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" standortspezifische Schwerpunkte und Profile zu bilden.

§ 1 § 3