Außer Kraft: § 19 HeilBerG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 09.02.2024 zuerst so gesehen haben.
Für § 19 HeilBerG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.