Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen …§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28000/3#abs-1 (1) Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des Landtags spätestens zum 31. Dezember 2009.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28000/3#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen vom 28. März 1990 (GV. NRW. S. 246), geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1994 (GV. NRW. S. 320), außer Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.